Aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten bis zum 31. August 2023 verlängert. Die Frist sollte ursprünglich am 30. Juni 2023 enden.
Weitere Informationen zur Schlussabrechnung gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de